Covid-19 und Reisen 2022

14.01.2022 COVID-19-Update

Wir dürfen Gäste nur einlassen, wenn diese einen 2G-Nachweis (beruflich veranlasst: 3G-Nachweis) vorweisen können. Gäste haben zudem Maske zu tragen (nur in den öffentlichen Räumen, nicht im Apartment selbst) .

    • Der Betreiber darf Gäste in Beherbergungsbetriebe beim erstmaligen Betreten nur einlassen, wenn diese einen 2-G -Nachweis (geimpft/genesen) vorweisen.

    • Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht in allen zugänglichen Bereichen. Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind von der Maskenpflicht befreit.Kinder zwischen dem vollendeten sechsten Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen statt der FFP2-Maske einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Ab dem 14. Lebensjahr ist eine FFP2-Maske zu tragen.

    • Betreiber haben Kontaktdaten zu erheben.

    • Betreiber haben eine:n COVID-19-Beauftragte:n zu ernennen sowie ein COVID-19 Präventionskonzept zu erstellen.

Im Bereich der Beherbergung wurden Ausnahmebestimmungen aufgenommen, in welchen die Beherbergung nach wie vor mit einem gültigen 3-G-Nachweis (geimpft/genesen/PCR-Test 72 Std. – Sonderfall Wien 48 Std. /Antigen-Test 24 Std.) zulässig ist:

    • Beherbergung aus unaufschiebbaren beruflichen Gründen
    • Beherbergung zum Zwecke der Betreuung hilfsbedürftiger Personen
    • Beherbergung zur Stillung eines dringenden Wohnbedürfnisses.
    • Beherbergung zum Zwecke des Kurbesuchs oder des Besuchs einer Rehabilitationsanstalt.

Dies gilt nicht für Personen, die sich

    • zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bestimmung bereits in Beherbergung befinden, für die im Vorfeld mit dem Unterkunftgeber vereinbarte Dauer der Beherbergung,

    • Schüler zum Zweck des Schulbesuchs und Studenten zu Studienzwecken (Internate, Lehrlingswohnheime und Studentenheime).

Weitere Informationen zu den aktuellen Covid-Bedingungen finden sie auf der Seite des Fachverbandes Hotellerie der Wirtschaftskammer Österreich.

Buchen kann man übrigens neben der direkten Anfrage unter office@apartments-wachau.at u.a. auch über Booking.com sowie über AirBnB. Einfach als Stichwort zum Suchen „Gästehaus Habruck 27“ (bei Booking) und „Habruck 27“ (bei AirBnB) eingeben. 

Ihr findet uns schon. Unsere weiteren Apartmenthäuser rund um die niederösterreichische Landeshauptstadt St. Pölten findest Du unter http://www.apartments-sanktpoelten.at.

 

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